Laut Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) vom 17.06.2022 dürfen hessische Hochschulen den Videokonferenzdienst Zoom für Lehrveranstaltungen nutzen, sofern dies nach dem „Hessischen Modell" geschieht. Dieses sieht unter anderem vor, dass der Betrieb nicht über Meeting-Server von Zoom in den USA erfolgt, sondern nur über einen unabhängigen Auftragsverarbeiter, der eigene Meeting-Server betreibt und keine Video-/Audiodaten an Zoom überträgt. Dies stellt sicher, dass US-Behörden nicht auf die Inhaltsdaten der Videokonferenzen zugreifen können. Der deutsche Videokonferenz-Dienstleister Connect4Video (C4V) ist langjähriger Partner von Zoom und betreibt bereits seit 2014 eigene Meeting-Server für seine Kunden in D-A-CH. C4V ist daher in der Lage, auch Hochschulen nach den Vorgaben des Hessischen Modells zu betreuen.
Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung:
https://www.connect4video.com/images/PDF/PM_hess-datenschutz_2022-06-30.pdf
By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://connect4video.com/
![]() |
Service StatusUnser Dienst steht ohne Einschränkungen zur Verfügung. |